Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Kempen

Kempen>> Sicherung der Fahrradführung an der Schauteshütte

Brief an den Rat der Stadt Kempen. Die Radverbindung an der Schauteshütte berücksichtigt nicht die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und weist für die Radfahrende besondere Gefährdungslagen auf.

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Schauteshütte © Hans Nowosadek

 

1. Rechtsgrundlage und Antragsberechtigung

Die Ortsgruppe Kempen richtet gemäß § 24 Abs. 1 GO NRW eine Anregung an den Rat der Stadt Kempen. Nach § 24 GO NRW ist jede Einwohnerin und jeder Einwohner sowie Gemeinschaften von Einwohnern antragsberechtigt. Als örtlicher Zusammenschluss von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Kempen erfüllt der ADFC Kempen diese Voraussetzung.

 

 

2. Inhalt der Anregung

Der Bereich Erkeshütte / Schauteshütte, eine der beiden Hauptverbindungen zwischen den Ortsteilen Kempen und St. Hubert, und Stadt Kempen, berücksichtigt nicht die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und weist für die Radfahrende besondere Gefährdungslagen auf. Eine Änderung der Radführung in dem Bereich hält der ADFC Kempen für erforderlich und schlägt daher folgende Verbesserungen vor:

  • Im Bereich der Kreuzung Industriering Ost ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240 Benutzungspflicht) auf der linken Straßenseite der Erkeshütte / Schauteshütte angeordnet. Auf der rechten Straßenseite ist ein Radschutzstreifen Zeichen 340 angeordnet. Der ADFC wünscht, eine rechtlich klare und sichere Radwegführung.
  • 100m nach dem Kreuzungsbereich in Richtung St. Hubert kurz vor einer unübersichtlichen Kurve wird der Radfahrer ohne eine Querungshilfe auf den Gehweg/sonstigen Radweg geführt (kein Zeichen 240 zur Benutzungspflicht). Keine sichere Verkehrsführung Gefahr für Radfahrer und Fußgänger. Radfahrer sollen auf der Straße bleiben. Die Ausweisung als Geh-Radweg ist zudem gemäß den Vorgaben der StVO für unzulässig.
  • Östlich der Einfahrt Hefe van Haag in Richtung zur Unterführung des Außenrings ist der Geh-/Radweg sehr schmal mit einem schlecht einsehbaren Kurvenbereich. Es besteht Kollisionsgefahr auf dem gemeinsamen zwei Richtung Geh.- und Radweg. Verschärft wird die Situation dadurch, dass der Zaun von Hefe van Haag GmbH & Co. KG nicht die erforderlichen Abstände zur öffentlichen Verkehrsflächen einhält. Eine Verbreiterung des Kurvenbereiches vor der Unterführung ist einfach herstellbar.
  • Östlich der Unterführung endet der Geh- und Radweg nicht, sondern mündet in einem Wirtschaftsweg der aktuell mit 100km/h befahren werden darf. Der Kreuzungsbereich ist gefährlich und unübersichtlich. Die geltende Vorfahrtsregel Rechts-vor-Links ist vermutlich nicht allen Verkehrsteilnehmenden bewusst. Zur Sicherung dieser Verbindung Kempen-St. Hubert hält der ADFC daher folgende Maßnahmen erforderlich: 

    1. eine sichere vorfahrtsberechtigte Führung für Radfahrer auf der Verbindung Kempen-St-Hubert in diesem Kreuzungsbereich (Weiterführung als Fahrradstraße)

    2. klare Kennzeichnung, insbesondere STOP-Schild (VZ 206) für den von Süden ankommenden Wirtschaftsweg

    3. Spiegel zur besseren Übersicht 

    4. Tempo 30 auf dem von Süden ankommenden Wirtschaftsweg mindestens 200 m vor der Kreuzung 

    5. An der Erkeshütte / Schauteshütte ist für eine sichere Radverkehrsführung die Einrichtung einer durchgehenden, vorfahrtsberechtigten Fahrradstraße (Kfz Anlieger frei) beginnend am Kempener Industriering bis in die Bendenstraße (Höhe Aufpflasterung, östlich der Einmündung Martin Luther-Straße) erforderlich. Die Einmündungen sind dann entsprechend zu beschildern

    6. Entfernung der Poller im Bereich der Unterführung gemäß der aktuellen Erlasslage NRW

  • 7. Installation einer Beleuchtung für die unbeleuchteten Teile dieser oben dargestellten Fahrradstraße

 

3. Juristische und fachliche Begründung

Die Anregung erfolgt ausfolgenden Gründen:

a) Verkehrssicherheit (StVO, § 1 Abs. 2; § 45 Abs. 1)

Die Stadt ist verpflichtet, Gefahrenstellen zu beseitigen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Die aktuelle Situation an der Erkeshütte / Schauteshütte führt zu Konflikten und Gefährdungen.

b) Fachliche Standards (ERA 2010, Erlasse und Empfehlungen des Landes NRW)

Die geltenden Regelwerke empfehlen:

  • klare Vorfahrtsregelungen,
  • sichere Sichtbeziehungen,
  • konfliktarme Führung des Radverkehrs,
  • eindeutige bauliche Gestaltung.

Die aktuelle Ausführung der Radwegeverbindung hält der ADFC demzufolge für ungenügend, insbesondere besteht ein erhebliches Gefährdungspotential. 

c) Kommunale Pflicht zur nachhaltigen Mobilitätsentwicklung

Nach § 1 GO NRW hat die Gemeinde die Aufgabe, die örtliche Gemeinschaft zu fördern. Dazu gehört eine sichere, klimafreundliche und alltagstaugliche Mobilität. Der Radverkehr ist ein zentraler Bestandteil dieser Pflicht.

 

4. Vorschlag zur Umsetzung - Zusammenfassung

Der ADFC Kempen schlägt vor:

Die gemeinsame Geh.- Radweg Führung an der Schauteshütte wie oben dargestellt zu ändern.

  • Die Unübersichtlichen Stellen zu entschärfen. 
  • Einrichtung einer Fahrradstraße an der Erkeshütte / Schauteshütte.

Wir bitten um Prüfung durch die zuständige Fachverwaltung sowie um Behandlung im zuständigen Ausschuss gemäß § 24 Abs. 2 GO NRW.

 

5. Angebot zur Zusammenarbeit

Der ADFC Kempen bietet an, die Stadt Kempen bei der fachlichen Bewertung und Ausarbeitung zu unterstützen, insbesondere durch:

  • gemeinsame Ortstermine,
  • fachliche Stellungnahmen,
  • Austausch mit Verwaltung und Politik.

6. Schlussformel

Wir bitten um schriftliche Unterrichtung über die Stellungnahme und Entscheidung, wie es § 24 Abs. 2 GO NRW vorsieht.

ADFC Kempen


https://kempen.adfc.de/neuigkeit/kempen-sicherung-der-fahrradfuehrung-an-der-schauteshuette

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